2.12.2024
5 min Lesezeit

Was tun bei Insolvenz von Kunden oder Lieferanten?

Praxisleitfaden für den Umgang bei Insolvenz von Kunden oder Lieferanten. Erfahren Sie mehr über Forderungsanmeldung, Sofortmaßnahmen und präventives Risikomanagement.

Die Insolvenz von Kunden oder Lieferanten stellt Unternehmen vor große Herausforderungen. Sobald eine Insolvenz bekannt wird, stellen sich im Unternehmen wichtige Fragen: Wie sicher ist die Lieferfähigkeit? Welche offenen Forderungen bestehen? Welche Projekte könnten betroffen sein? Ein schnelles, strukturiertes und rechtlich fundiertes Vorgehen ist jetzt entscheidend, um finanzielle Verluste zu begrenzen und Geschäftskontinuität zu gewährleisten.

Insolvenzen werden durch verschiedene Arten von Bekanntmachungen angekündigt, darunter der Eröffnungsantrag, ein vorläufiges Verfahren oder der endgültige Eröffnungsbeschluss. Es gibt auch spezielle Formen wie Eigenverwaltung oder Planinsolvenz, die Einfluss auf den weiteren Geschäftsverlauf haben. Für Gläubiger bedeuten diese Bekanntmachungen konkret, dass es ein Vollstreckungsverbot gibt, Zahlungen nur noch über den Insolvenzverwalter möglich sind, und die Fortführung des Geschäftsbetriebs unterschiedlich ausgestaltet sein kann. Diese Informationen sind wichtig, um das wirtschaftliche Risiko richtig einzuschätzen und geeignete Maßnahmen zu planen.

Bei insolventen Kunden gilt es zuerst, offene Posten zu sichern und übersichtlich zu strukturieren. Das beinhaltet die Prüfung von Eigentumsvorbehalten oder Sicherungsrechten, die Schutz vor völliger Verlustlage bieten können. Die Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren muss fristgerecht erfolgen – meist innerhalb von zwei bis drei Monaten nach Verfahrensbeginn. Die Anmeldung muss Angaben wie Gläubigername, Forderungsgrund, genaue Forderungshöhe und erforderliche Belege enthalten. Fehler wie eine zu späte oder unvollständige Anmeldung mindern deutlich die Chancen auf einen Anteil aus der Insolvenzmasse. Eine korrekte Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren ist daher zentral, um Ansprüche zu sichern.

Bei insolventen Lieferanten ist die Liefersicherheit vorrangig. Unternehmen sollten alternative Lieferanten identifizieren und gegebenenfalls Verträge prüfen und anpassen, beispielsweise mit neuen Konditionen oder Kündigungsrechten. Für noch nicht erfüllte Verträge ist wichtig, dass der Insolvenzverwalter das Wahlrecht hat, ob er diese fortführt oder kündigt. Bei Fortführung verpflichten sich alle Vertragsparteien weiterhin zur Leistungserbringung unter veränderten Bedingungen. Vorauszahlungen sollten nur mit Eigentumsvorbehalt oder ähnlichen Sicherheiten geleistet werden, um Rückforderungen zu vermeiden und das Risiko zu minimieren.

Prävention ist unerlässlich. Unternehmen sollten ihre Vertragspartner kontinuierlich beobachten, etwa über öffentliche Insolvenzbekanntmachungen. Ein effektives Kreditmanagement beinhaltet regelmäßige Bonitätsprüfungen sowie die Festlegung von Kreditlimits und Risikokategorien. Interne Richtlinien helfen, das Vorgehen bei risikobehafteten Kunden oder Lieferanten einheitlich und schnell umzusetzen, um potenzielle Insolvenzen frühzeitig zu erkennen und zu reagieren.

Als modernes Frühwarnsystem empfiehlt sich die Nutzung von Tools wie InsoLotse. Dieses automatisierte System gleicht täglich die eigenen Kunden- und Lieferantenlisten mit den aktuellen Insolvenzbekanntmachungen ab und informiert sofort per E-Mail bei neuen relevanten Insolvenzverfahren. So wird kein Fall verpasst, und interne Maßnahmen wie die Vorbereitung der Forderungsanmeldung oder die Aktivierung von Alternativlieferanten können zügig starten. Die Kombination von automatisiertem Monitoring mit klaren internen Prozessen ist ein wirksames Mittel, um Risiken zu begrenzen und die finanzielle Stabilität des Unternehmens zu sichern.

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